Aktuelles

Zurückschneiden von Pflanzen

Die Gemeinde weist darauf hin, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Hecken, Bäume und Anpflanzungen zurückgeschnitten werden müssen, d.h. Äste und Zweige, die über Fahrbahn ragen, müssen mind. bis zur Grundstücksgrenze auf einer Höhe bis 4,50m und über Rad- und Gehwegen bis 2,50m zurückgeschnitten werden (Lichtraumprofil). An Straßeneinmündungen und Kreuzungen sollten Anpflanzungen über einer Höhe von 80 cm zurückgeschnitten werden, um den Verkehrsteilnehmern eine ausreichende Übersicht zu gewährleisten (Sichtdreieck). Weiterhin ist besonders darauf zu achten, dass Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel uns Straßenbeleuchtungen nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden.



Gemeinde Büchen

Die Gemeinde liegt mit ihren rund 6.700 Einwohnern im südlichsten Kreis Schleswig-Holsteins, im traumhaften Herzogtum Lauenburg. Während die Lage am Elbe-Lübeck-Kanal die Sinne berührt, überrascht Büchen gleichzeitig mit einer familienfreundlichen Infrastruktur.


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Amtsplatz 1
21514 Büchen
0 41 55 80 09-0
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