Aktuelles

Aufruf an Hundebesitzer

Erneut wird aus gegebenem Anlass darauf hingewiesen, dass Hunde in Bereich der Nüssauer Heide inkl. der angrenzenden Waldflächen unbedingt an der Leine zu führen sind. In der Vergangenheit gab es in dem Bereich immer wieder Probleme mit solchen nicht angeleinten Hunden. Bei der Nüssauer Heide handelt es sich um ein FFH-Gebiet. Der Leinenzwang ergibt sich aus dem zum FFH-Gebiet „Nüssauer Heide“ gehörenden Managementplan. Ein zusätzlicher Leinenzwang ergibt sich aus § 17 des Landeswaldgesetzes. Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern bis zu 2.500,00 € geahndet werden. Hundeführer werden daher eingehend aufgefordert, Ihre Hunde beim Gassigehen auf den genannten Flächen an der Leine zu führen.

Gemeinde Büchen

Die Gemeinde liegt mit ihren rund 6.700 Einwohnern im südlichsten Kreis Schleswig-Holsteins, im traumhaften Herzogtum Lauenburg. Während die Lage am Elbe-Lübeck-Kanal die Sinne berührt, überrascht Büchen gleichzeitig mit einer familienfreundlichen Infrastruktur.


Kontakt

Amtsplatz 1
21514 Büchen
0 41 55 80 09-0
Email schreiben
Instagram