Begrüßungsgeld für Neugeborene - so geht´s
Die Gemeinde Büchen freut sich über wachsende Einwohnerzahlen und vor allem über Neugeborene.
Für Büchener Bürgerinnen und Bürger zahlt die Gemeinde daher für Neugeborene ein Begrüßungsgeld in Form eines Einkaufs-Gutscheins in Höhe von 30,- €, der in Büchener Geschäften eingelöst werden kann.
So einfach beantragen Sie das Begrüßungsgeld: Das Antragsformular erhalten Sie entweder im Bürgerservice der Gemeindeverwaltung Büchen oder hier!
Füllen Sie das Formular aus und reichen Sie es bei der Gemeindeverwaltung Büchen im Bürgerservice ein. Der Gutschein wird Ihnen dann persönlich durch Büchens Bürgervorsteher Axel Bourjau überreicht und Sie können diesen in einem Büchener Geschäft Ihrer Wahl einlösen.