Wohnen

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Baugebiet „Frachtweg/Schlickweg“

 

Wo wird ein Liegenschaftskataster beantragt?

Den Auszug aus dem Liegenschaftskataster für das Grundstück ist von jedem Käufer kostenpflichtig beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, Brolingstraße 53 b-d, 23554 Lübeck, Tel. 0451/300 90-0, Email: Poststelle-luebeck@LVermGeo.landsh.de, zu beantragen.

 

Müssen noch Kosten für die Erschließung gezahlt werden?

Die Grundstücke werden erschlossen verkauft, d.h. Kosten für die Straße, Beleuchtung und Kanäle sind im Kaufpreis enthalten. Hinzu kommen die Kosten für die Wasser- und Abwasserhausanschlüsse. Ein Infoblatt hierzu finden Sie im Download-Bereich.

Weitere Kosten entstehen durch Anschluss an das Strom-und Gasnetz und Glasfaser-Breitband.

 

Wer ist Ansprechpartner für die Anschlüsse?

Trinkwasserhausanschluss: Amt Büchen, Herr Hobein, Tel. 04155/8009-243

Abwasserhausanschluss: (Schmutzwasser- und Regenwassereinleitung): Amt Büchen, Frau Likhacheva, Tel. 04155/8009-247

Regenwasserversickerung: Fachdienst Wasserwirtschaft, Ratzeburg, Frau Gerich, Tel. 04541/888-244

Strom- und Gasnetz: Netzcenter Schwarzenbek, Herr Frädrich: 04102/494-2414, Herr Meyer: 04151-8804-2349 oder Herr Müller: 04151-8804-2332

Glasfaser-Breitband: Stadtwerke Geesthacht, Kundenservice, Tel.  04152/929-321 oder -300
 

Muss das Grundstück noch auf Kampfmittel untersucht werden?

Eine Beteiligung des Kampfmittelräumdienstes wurde während des Planungsverfahrens durchgeführt. In der Gemeinde Büchen sind Kampfmittel nicht auszuschließen. Vor Beginn der Tiefbaumaßnahme ist die Fläche gem. Kampfmittelverordnung des Landes SH auf Kampfmittel untersuchen zu lassen. Die Untersuchung wird auf Antrag durch das Landeskriminalamt, Sachgebiet 323, Mühlenweg 166, 24116 Kiel, durchgeführt. Im Planungsverfahren wurde durch die Gemeinde eine Auswertung beantragt. Nach der Luftbildauswertung handelt es sich nicht um eine Kampfmittelverdachtsfläche (gem. Begründung zum B-Plan).  Das Schreiben des Kampfmittelräumdienstes steht Ihnen im Download-Bereich zur Verfügung und ist bis zum 18.03.2024 gültig. Für Bauanträge, die nach Ablauf des Jahres 2024 gestellt werden, müsste eine neue Anfrage gestellt werden.

 

Ist die Firstrichtung des Hauses vorgeschrieben?

Es gibt keine Festsetzungen zur Firstrichtung im B-Plan.

 

Ist eine Heizungsart vorgeschrieben?

Im B-Plan sind keine Vorgaben zur Heizung vorhanden. Das Baugebiet liegt nicht im Wasserschutzgebiet. Daher kann auch Erdwärme genutzt werden. Fernwärme steht in dem Baugebiet nicht zur Verfügung. Gasleitungen sind vorhanden, Betreiber ist die Schleswig-Holstein Netz AG.
Für Erdwärme sollten Sie mit dem Kreis Ratzeburg, Herrn Nagel von der Wasserbehörde Kontakt aufnehmen, Tel. 04541-888-723.

 

Was ist bei der Grundstücksentwässerung zu beachten?:

Das Niederschlagswasser ist vorrangig auf den Grundstücken zu versickern. Nur wenn iene dezentrale Rückhaltung aufgrund eines unverhältnismäßig hohen technischen und wirtschaftlichen Aufwands oder aufgrund der Bodenverhältnisse im Einzelfall nicht möglich ist, ist auf Antrag eine Einleitung der überschüssigen Wässer in die gemeindleiche Regenwasserleitung möglich.

Anträge zum Anschluss der Grundstücksentwässerungsanlage an die zentrale Abwasseranlage der Gemeinde Büchen, den Trinkwasserantrag, den Antrag auf Erteilung einer wasserrechltichen Erlaubnis zum Einleiten von Niederschlagswassser in das Grundwasser und die Infoblätter zum Thema Trink- und Schmutzwasser finden Sie im Download-Bereich.

Der Antrag für den Anschluss der Grundstücksentwässerungsanlage an die zentrale Abwasseranlage der Gemeinde Büchen muss eine zeichnerische Darstellung enthalten, aus der Anzahl, Führung, lichte Weite und technische Ausführung (Dimensionierung, Gefälle und Material) der Anschlussleitungen sowie die Lage und Nennweite der Kontrollschächte hervorgehen.

Sie ist zu unterschreiben und in zweifacher Ausfertigung bei der Gemeinde Büchen, Frau Likhacheva, einzureichen.

Das geotechnische Gutachten des Bodengutachters, welches die Versickerungsfähigkeit des Bodens auf Ihrem Grundstück darstellt, ist dem Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis beizufügen.

Der Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis ist ebenfalls bei der Gemeinde Büchen, Frau Likhacheva, einzureichen und wird von der Gemeinde entsprechend an den Kreis weitergeleitet.

Die Ansprechpartnerin beim Kreis für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser ist Frau Gerich. Sie erreichen Frau Gerich unter der Telefonnummer 04541/888-244 (Kreisverwaltung).

Wo können Vermessungsdaten angefordert werden?

Bitte nehmen Sie für die Vermessungsdaten mit dem Vermessungsbüro Kontakt auf:

Sprick & Wachsmuth, Herr Wachsmuth, öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Hamburger Str. 33, 21493 Schwarzenbek, Tel. 04151/30 61

Gibt es Vorschriften zur Dacheindeckung?

Ja, bitte beachten Sie hierzu die Vorschriften aus dem B-Plan, Punkt 12:

In den Allgemeinen Wohngebieten 1 bis 5 (WA 1 bis 5) sind nur nicht hochglänzende Dacheindeckungsmaterialien in den Farben rot, rotbraun, grau und anthrazit für das Hauptgebäude oder Gründächer mit lebenden Pflanzen zulässig. Solar- und Photovoltaikanlagen sind zulässig.

Metallische Dacheindeckungsmaterialien sind zulässig, wenn die Dachneigung die Verwendung von Dachpfannen aus konstruktiven Gründen nicht ermöglicht.

Für die Dacheindeckungen der überdachten Stellplätze (sog. Carports), Garagen und Nebenanlagen sind auch andere Dacheindeckungsmaterialien zulässig.

 

Weitere wichtige Anschriften:

Abfallentsorgung: Abfallwirtschaft Südholstein GmbH, Leineweberring 13, 21493 Elmenhorst, Tel. 0800/2974001, Homepage: www.awsh.de

 

 

 

 

 

Gemeinde Büchen

Die Gemeinde liegt mit ihren rund 6.700 Einwohnern im südlichsten Kreis Schleswig-Holsteins, im traumhaften Herzogtum Lauenburg. Während die Lage am Elbe-Lübeck-Kanal die Sinne berührt, überrascht Büchen gleichzeitig mit einer familienfreundlichen Infrastruktur.


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