Aktuelles

Bekanntmachung Unterhaltung von Gewässern 2. Ordnung

Gemäß § 41 (1) des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) und § 35 des Wassergesetzes des
Landes Schleswig-Holstein (LWG) in den jeweils gültigen Fassungen kündigen hiermit die
Gewässerunterhaltungsverbände des Kreises Herzogtum Lauenburg an, dass sie ab sofort bis zum Ende des
Jahres innerhalb ihrer Verbandsgebiete die nötigen Unterhaltungsarbeiten an den im Gewässerverzeichnis
ausgewiesenen Gewässern II. Ordnung durchführen werden.


Nach § 41 WHG und § 35 LWG haben die An- und Hinterlieger an den Gewässern folgende Handlungen durch
den Unterhaltungspflichtigen zu dulden, soweit es die Unterhaltung der Gewässer erfordert:
 das Betreten und Benutzen ihrer Grundstücke
 die Unterbrechung oder Behinderung der Gewässerbenutzung während der Unterhaltungsarbeiten
 die Entnahme von Bestandteilen ihrer Grundstücke für die Unterhaltung, wenn diese nur mit
unverhältnismäßig hohen Kosten beschafft werden können
 die Einebnung von Aushub auf ihren Grundstücken, soweit nicht erheblicher Nachteil für die bisherige
Nutzung entsteht
 die Bepflanzung der Ufer durch den Unterhaltungspflichtigen
 die Verpflichtung dazu, Ufergrundstücke in erforderlicher Breite so zu bewirtschaften, dass die
Unterhaltung und die Erfordernisse des Uferschutzes nicht beeinträchtigt werden.
So ist bei ackerbaulicher Nutzung gem. § 7 der Verbandssatzung ein Abstand von jeweils. 1,0 m von der oberen
Böschungskante einzuhalten. Kosten für Unterhaltungsarbeiten, die durch die mangelhafte Erhaltung einer
Anlage in und an Gewässern (§ 37 LWG) und den sich daraus möglicherweise ergebenden Gewässerschäden
entstehen, trägt der Verursacher.


Die Gewässerunterhaltungsverbände weisen darauf hin, dass nach § 35 LWG die Anlieger von Gewässern alles
zu unterlassen haben, was die Unterhaltung unmöglich machen oder wesentlich erschweren würde.


Ratzeburg, 22.05.2025


Für den Gewässerunterhaltungsverband / Wasser- u. Bodenverband


Steinau/Büchen
gez. Günter Mund
Verbandsvorsteher


Göldenitz-Pirschbach
gez. Karl-Heinz Groschke
Verbandsvorsteher


Priesterbach
gez. Adolf Heins
Verbandsvorsteher


Ratzeburger See
gez. Wolfgang Pagel
Verbandsvorsteher
Linau


gez. Uwe Schack
Verbandsvorsteher


Steinau/Nusse
gez. Frank-Heinrich Lübbers
Verbandsvorsteher


Hellbach-Boize
gez. Hartwig Albers
Verbandsvorsteher


Schwarze Au-Amelungsbach
gez. Ulf Peters
Verbandsvorsteher


Bille
gez. Erich Püst
Verbandsvorsteher


Delvenau-Stecknitzniederung
gez. Reinhard Nieberg
Verbandsvorsteher

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Gemeinde Büchen

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