Aktuelles

Zurückschneiden von Pflanzen

Die Amtsverwaltung Büchen weist darauf hin, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Hecken/Bäume und Anpflanzungen zurückgeschnitten werden müssen.

Äste/Zweige, die über die Fahrbahn ragen, müssen mind. bis zur Grundstücksgrenze auf einer Höhe bis 4,50m, über Rad- und Gehwegen bis 2,50m zurückgeschnitten werden (Lichtraumprofil).

An Straßeneinmündungen und –kreuzungen sollten Anpflanzungen über einer Höhe von 80 cm zurückgeschnitten werden, um den Verkehrsteilnehmern eine ausreichende Übersicht zu gewährleisten (Sichtdreieck).                      

Verkehrszeichen, Verkehrsspiegel und Straßenbeleuchtungen dürfen nicht durch Anpflanzungen verdeckt werden, Geh- und Radwege müssen in voller Breite nutzbar sein.

 

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Gemeinde Büchen

Die Gemeinde liegt mit ihren rund 6.700 Einwohnern im südlichsten Kreis Schleswig-Holsteins, im traumhaften Herzogtum Lauenburg. Während die Lage am Elbe-Lübeck-Kanal die Sinne berührt, überrascht Büchen gleichzeitig mit einer familienfreundlichen Infrastruktur.


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21514 Büchen
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